
Waren Sie in einen Unfall verwickelt, helfen wir Ihnen mit unserer Spezialisierung auf das Verkehrsrecht dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Egal, ob Sie den Unfall verursacht haben oder Geschädigter sind: Gemeinsam finden wir eine durchdachte Strategie, um mögliche rechtliche Folgen abzumildern oder abzuwenden. Als Geschädigter können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld konsequent verfolgen. Vereinbaren Sie nach einem Unfall direkt einen Beratungstermin, damit wir die Unfallabwicklung zeitnah angehen können.
Die Mehrheit aller Verkehrsteilnehmer – besonders Pkw- und Lkw-Fahrer – hat schon einmal einen Bußgeldbescheid erhalten. Sei es, weil sie mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren, eine rote Ampel überfahren oder im Halteverbot geparkt haben. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, diesen überprüfen zu lassen. Eine Vielzahl der in Deutschland verschickten Bußgeldbescheide ist fehlerhaft, sodass sich ein Einspruch lohnen kann. Vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin und lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid von uns überprüfen.


Das Verkehrsstrafrecht verfolgt die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es umfasst alle Delikte, die innerhalb des Straßenverkehrs als Straftat gewertet werden – von der Fahrerflucht über Trunkenheit am Steuer bis hin zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wird Ihnen eine verkehrsstrafrechtliche Tat vorgeworfen, stehen wir an Ihrer Seite und verteidigen Sie durchsetzungsstark und professionell. Vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin, wenn ein Verfahren gegen Sie eröffnet wurde, damit wir zeitnah die für Sie bestmögliche Strategie finden können.
Das Führerscheinrecht beschäftigt sich nicht direkt mit dem Führerschein an sich, sondern vielmehr mit der Fahrerlaubnis. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen Sie das Recht erwerben können, ein Fahrzeug zu führen. Gleichermaßen legt das Führerscheinrecht fest, unter welchen Voraussetzungen es legitim ist, Ihnen Ihre Fahrerlaubnis wieder zu entziehen. In beiden Fällen stehen wir Ihnen zur Seite und prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation. Besonders wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der neben der Geldbuße einen Entzug der Fahrerlaubnis beinhaltet, empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.


Kaufen oder verkaufen Sie ein Fahrzeug, greift das Gewährleistungsrecht. Die sogenannte Gewährleistung umfasst Sachmängel, die beim Kauf beziehungsweise Verkauf bereits am Fahrzeug vorhanden sind. Wenn ein Mangel vorliegt, der beim Kauf nicht offenbart wurde, stehen dem Käufer Rechte zu. Wir unterstützen Sie dabei, berechtigte Gewährleistungsansprüche durchzusetzen oder unbegründete Ansprüche abzuwehren.